Garantiebestimmungen

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre), gewähren wir auf Infrarotheizungen der folgende Hersteller eine Garantie von 5 Jahren:

  • infranomic
  • Elbo Therm
  • Fenix / ecosun

Ihre gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Es gelten hierfür folgende Bestimmungen:

  1. Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab Kaufdatum.
  2. Die Garantie gilt für alle europäischen Länder
  3. Während der jeweiligen Garantiezeit werden Infrarotheizungen, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern funktionsuntüchtig sind, nach unserer Wahl repariert oder ersetzt.
  4. Garantieansprüche müssen unverzüglich, schriftlich, bei uns geltend gemacht werden. Wenn der gemeldete Schaden im Rahmen unserer Garantieleistungen liegt, reparieren wir die Infrarotheizung kostenlos. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, so erhalten Sie eine neue Infrarotheizung. Die Transportkosten werden, bei Vorliegen einer Garantieleistung, von uns getragen.
  5. Die Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der jeweiligen Garantiezeit.
  6. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:

    • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
    • Nichtbeachtung der für das Gerät geltenden Sicherheitsbestimmungen
    • Gewaltanwendung z. B. Schlag, Stoß, Sturz
    • unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung der Infrarotheizung
    • Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub, etc.
    • Eingriffe, die von einem nicht autorisierten Elektrounternehmen vorgenommen wurden
    • eigenmächtige Reparaturversuche


Garantieansprüche sind schriftlich einzureichen an:

imowell GmbH
Kölner Str. 32
42897 Remscheid
Mail: info@imowell.de
Fax: 02191 / 6968335

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