Clever leasen statt teuer kaufen!

Sie möchten einen E-Roller oder E-Scooter fahren, um damit zur Arbeit zu kommen, ihn aber auch privat nutzen? Vielleicht wäre dann ein Leasing über Ihren Arbeitgeber genau das richtige für Sie!
Sie suchen sich einen Roller aus, Ihr Arbeitgeber least diesen Roller und überlässt Ihnen als Leasingnehmer den Roller. Die Zahlung der Raten erfolgt dabei durch die Bargeldlohnumwandlung, indem der Arbeitgeber die Ratenhöhe von Ihrem Bruttolohn abzieht.
Die Vorteile im Überblick:
- Keine Anzahlung
- monatliche Zahlung der Rate vom Bruttolohn
- dadurch spart der Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
- auch der Arbeitgeber spart hierdurch Abgaben für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- dadurch bis zu 46% Ersparnis gegenüber dem Barkauf
- der Roller kann sowohl für die Fahrt zur Arbeit, als auch privat genutzt werden
- Wartung und Vollkaskoversicherung sind inklusive
- bis zu 475 Euro THG Prämie jährlich ausgezahlt bekommen
Der Ablauf Schritt für Schritt:
Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag inkl. Service und Versicherungsleistungen mit Mercator-Leasing
Der Mitarbeiter sucht sich einen E-Scooter, Elektroroller oder Elektromotorrad seiner Wahl beim Fachhändler aus
Zwischen dem Arbeitgeber und Mercator-Leasing wird ein Einzel-Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten geschlossen
Zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Nutzungsüberlassungsvertrag geschlossen und der Arbeitsvertrag angepasst
Sind alle Formalitäten erledigt, verkaufen wir den Roller an Mercator-Leasing und der Arbeitnehmer erhält von dort einen Code mit dem er den Roller bei uns abholen kann
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach über unser:
oder fordern Sie direkt weitere Informationen für Ihr Unternehmen an:
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Job-Roller
Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen, die sich aus der Dienstwagen-Regelung ergeben. Beim Jobroller ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt den E-Roller dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für einen Jobroller, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst und auch für den Arbeitgeber. Dabei wird der sogenannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug – das sind 0,25 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers – wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet. Durch das geringere zu versteuernden Einkommen, sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil (z. B. in der Altersrente). In unserem Vorteilsrechner können Sie sich selbst von der Ersparnis überzeugen.
Der Begriff Gehaltsumwandlung ist eine Abwandlung des Begriffs Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Jobroller) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Da der Sachlohn für die Überlassung des Jobroller nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung versteuert wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil. Dieser macht die Umwandlung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber attraktiv. Durch die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.
Die Laufzeit beträgt 36 Monate.
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiter*innen das Jobroller-Benefit-Programm kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand pro E-Roller ist gering und kann digital über unser Jobroller-Arbeitgeberportal abgewickelt werden. Das Arbeitgeberportal stellen wir kostenfrei für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen. Unsere Erfahrung zeigt: Je größer Ihr Zuschuss, desto mehr Mitarbeiter werden sich für einen Jobroller entscheiden. Unterstützen Sie deshalb Ihre Mitarbeiter bestenfalls durch die Übernahme der Raten für das Versicherungspaket oder durch einen Zuschuss in beliebiger Höhe. Der Zuschuss wird jedoch nicht mit den steuerfreien Zuwendungen von 44 € verrechnet.
Ja. Dafür gibt es entsprechende Versicherungspakete, die bereits in der Leasingrate enthalten sind. Sie minimieren das Gesamtrisiko für den Arbeitgeber.
Ja, zusätzlich zu einem Dienstwagen können auch Jobroller geleast werden.
Die Wartung und Reparaturen werden von uns in unserem Hause durchgeführt.
Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet ein dem Alter und bei normaler Nutzung entsprechendem Zustand des E-Rollers. Hierbei kann es sich um kleinere Kratzer oder Verschmutzungen sowie üblichen Verschleiß handeln. Nicht ordnungsgemäß sind z. B. Schäden bzw. Beeinträchtigungen durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung bzw. Überladung.
Hier die mögliche Einsparung und monatliche Belastung berechnen:
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